Viele Gründer:innen entscheiden sich für ein Einzelunternehmen – doch was genau ist dann ein Kleingewerbe? Wir erklären es Dir einfach und praxisnah:
✅ Einzelunternehmen – die klassische Rechtsform für Selbstständige
Das Einzelunternehmen ist die einfachste und häufigste Unternehmensform in Deutschland. Du gründest es allein und haftest mit Deinem Privatvermögen.
Je nach Größe und Struktur unterscheidet man zwei Varianten:
- Kleingewerbetreibender
- Eingetragener Kaufmann / Kauffrau (e.K.)
✅ Kleingewerbe – eine Sonderform des Einzelunternehmens
Als Kleingewerbetreibender führst Du Dein Einzelunternehmen nicht im Handelsregister und bist von vielen kaufmännischen Pflichten befreit.
Merkmale:
✔ Keine doppelte Buchführung erforderlich – Einnahmen-Überschuss-Rechnung genügt
✔ Kein Firmenname mit „e.K.“ erlaubt – Du trittst unter Deinem Vor- und Nachnamen auf
✔ Nutzung der Kleinunternehmerregelung möglich (bis 22.000 € Umsatz p.a.)
✔ Ideal für nebenberufliche oder kleinere gewerbliche Tätigkeiten
📌 Wichtig zu wissen:
👉 Ob Du als Kleingewerbetreibender oder eingetragener Kaufmann giltst, hängt nicht von der Rechtsform, sondern von der Art und dem Umfang Deines Geschäfts ab.
👉 Die Entscheidung hat Auswirkungen auf Buchhaltung, Außenauftritt, Steuern und Behördenpflichten.
🎯 Wir helfen Dir, die passende Form für Dein Vorhaben zu finden – rechtssicher, verständlich und mit Weitblick.
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